Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen der SP Vertriebs GmbH


1.  Allgemeines

1.1  Die nachfolgenden Bedingungen gelten in der jeweiligen Fassung unter Ausschluß entgegenstehender Bedingungen für Verkauf und Lieferung von Waren durch SP Vertriebs GmbH; sie gelten auch für sonstige Leistungen von SP Vertriebs GmbH entsprechend, soweit nicht hierfür in den

-Besonderen Bedingungen für Installationen,

-Besonderen Bedingungen für Entwicklung und Überlassung von lndividualsoftware

-Besonderen Bedingungen für Programmierservice

abweichende und stets vorrangige Regelungen enthalten sind. Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich SP Vertriebs GmbH auch nicht teilweise irgendwelchen Bedingungen des Geschäftspartners.

1.2  Die Entgegennahme einer von SP Vertriebs GmbH unmittelbar oder mittelbar bewirkten Leistung genügt für die Geltung dieser Bedingungen einschließlich der jeweiligen Besonderen Bedingungen. Ausnahmen von diesen Bedingungen und den Besonderen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung vor Veranlassung einer Leistung durch SP Vertriebs GmbH. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

2.  Angebot und Auftrag

2.1  Angebote von SP Vertriebs GmbH sind freibleibend.

2.2  An SP Vertriebs GmbH erteilte Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch SP Vertriebs GmbH rechtsverbindlich. Dasselbe gilt für Auftragsänderungen und -ergänzungen.


3.  Lieferung und Gefahrübergang

3.1  Genannte Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von SP Vertriebs GmbH schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Teillieferungen und Teilleistungen durch SP Vertriebs GmbH sind zulässig. Bei von SP Vertriebs GmbH nicht zu vertretenden Nichtbelieferung bzw. nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch den Lieferanten ist SP Vertriebs GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.2  Gerät SP Vertriebs GmbH in Verzug, ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der Lieferung und Leistung zurückzutreten, bei der sich SP Vertriebs GmbH in Verzug befindet; in diesem Fall ist der Besteller für bereits erbrachte Teillieferungen nur dann ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn dieser den Wegfall des Interesses an der Teillieferung nachweist.

3.3  Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware das Lager von SP Vertriebs GmbH verläßt.

3.4  Änderungen der technischen Spezifikation bleiben vorbehalten. SP Vertriebs GmbH ist im übrigen berechtigt, auch andere als die bestellten Fabrikate zu liefern, wenn die technische Spezifikation gleich ist oder nur unwesentlich von der Bestellung abweicht, sofern der Preis gleich oder -bei technisch höherwertig spezifizierter Ware -nur geringfügig höher ist.

3.5  Bei elektronischen und elektromechanischen Bauteilen ist SP Vertriebs GmbH berechtigt, Mehr-oder Mindermengen bis zu 10% gegenüber der bestellten Menge zu liefern und zu berechnen; entsprechendes gilt, wenn aus Gründen der Qualitäts-undTransportsicherheit die Ware von SP Vertriebs GmbH nur in Verpackungseinheiten geliefert wird.

4.  Standardsoftware
Standardsoftware und sonstige von SP Vertriebs GmbH vertriebene Softwareprodukte von Drittfirmen werden ausschließlich zu den Lizenzbedingungen der Drittfirma überlassen; die Einräumung der Lizenzrechte erfolgt namens und im Auftrag der Drittfirma; SP Vertriebs GmbH garantiert, zum Vertrieb berechtigt zu sein.

5.  Preise

5.1  Alle Preise verstehen sich ab Lager SP Vertriebs GmbH zuzüglich jeweils bei Lieferung geltender Umsatzsteuer. Kosten derVerpackung und Fracht trägt der Käufer. SP Vertriebs GmbH berechnet die per Datum der Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht vorliegt, am Tag der Abholung bzw. des Versandes geltenden Preise in Euro. Zuschläge zum Preis, die SP Vertriebs GmbH zu entrichten hat (z.B. Edelmetallzuschläge), werden ebenfalls berechnet.

5.2  Treten bei Aufträgen mit einer vorgesehenen Lieferfrist ab 4 Monaten oder bei Sukzessivlieferungsvereinbarungen (unabhängig von Lieferfristen) nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung erhebliche Erhöhungen der Beschaffungskosten von SP Vertriebs GmbH (auch durch Wechselkursänderungen) ein oder werden die vom Hersteller empfohlenen Preise erheblich erhöht, ist SP Vertriebs GmbH zur entsprechenden Preisanpassung, der Käufer dagegen -unter Ausschluß weitergehender Rechte -zum Rücktritt berechtigt; als erheblich gelten Erhöhungen ab 5% bezogen auf den Nettopreis. Festpreise müssen schriftlich und ausdrücklich als solche vereinbart werden; auch in diesen Fällen gelten sie nicht für Nachbestellungen und bei (jeder) nachträglichen Änderung von Liefermengen und -fristen durch den Besteller.

6.  Zahlungsbedingungen

6.1  Rechnungen der SP Vertriebs GmbH sind bei Erhalt sofort fällig; im übrigen gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

6.2  Vertreter sind zum Inkasso, außer durch Verrechnungsscheck, nicht befugt.

6.3  Bei Überweisungen und im Zweifel nur erfüllungshalber angenommenen, anderen unbaren Zahlungsmitteln hat erst die vorbehaltlose Gutschrift auf einem Konto der SP Vertriebs GmbH schuldbefreiende Wirkung. Zahlungen werden auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden nach Wahl von SP Vertriebs GmbH auf bestehende Forderungen angerechnet. Wechsel werden von SP Vertriebs GmbH nicht angenommen.

6.4  Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber 5% Zins über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 9% p.a. zu bezahlen.

6.5  Die Aufrechnung gegenüber SP Vertriebs GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.6  SP Vertriebs GmbH ist berechtigt, die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen; ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, ist SP Vertriebs GmbH berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Gewährte Zahlungsziele werden hinfällig und alle Ansprüche der SP Vertriebs GmbH sofort fällig, wenn der Geschäftspartner Schecks oder Lastschriften aufgrund SP Vertriebs GmbH gewährter Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht einlöst oder durch Widerspruch zurückgibt, Konkurs oder Vergleich anmeldet, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird; in derartigen Fällen ist SP Vertriebs GmbH auch berechtigt, bereits gelieferte Ware sicherungshalber zurückzuholen.

7.  Gewährleistung

7.1  SP Vertriebs GmbH haftet für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

7.2  Rügen von Mängeln im Sinne von Ziff. 7.1 einschließlich Mengenabweichungen, ausgenommen solche gern. Ziff. 3.5 sind vom Besteller unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich oder telegraphisch unter konkreter Bezeichnung des Mangels gegenüber SP Vertriebs GmbH anzuzeigen. Sie berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be-und Verarbeitung sofort einzustellen. Gleiches gilt für instandgesetzte oder ersatzweise gelieferte Ware; im Fall der Verbesserung durch SP Vertriebs GmbH werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht gehemmt oder unterbrochen.

7.3  Mängel werden von SP Vertriebs GmbH nach eigener Wahl durch Rücknahme der mangelhaften Ware und Ersatzlieferung oder Verbesserung kostenfrei behoben. Kommt SP Vertriebs GmbH diesen Pflichten auch innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht nach, kann der Käufer nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.

7.4  Rücksendungen von Ware im Fall von Mängelrügen oder bei Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß Ziff.7.3 sind nur zulässig mit vorheriger Zustimmung von SP Vertriebs GmbH durch Erteilung einer Rücksendenummer. Rücksendungen sind unter Angabe der Rücksendenummer durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung von SP Vertriebs GmbH und die Mängelrüge gemäß Ziff. 7.2 bzw. Rücktrittserklärung gemäß Ziff. 7.3 zu kennzeichnen. Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr auf SP Vertriebs GmbH erst über bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ware im Lager von SP Vertriebs GmbH.

7.5  Die Gewährleistungsfrist beträgt 12Monate ab Eingang der Ware beim Käufer (Vorführ-oder Abverkaufsware 6 Monate) oder dem vom Käufer genannten Empfänger. Die Gewährleistung erlischt bei elektronischen und elektromechanischen Bauelementen mit dem Einbau, der Vornahme von Veränderungen an der Ware gleichgültig welcher Art, bei ihrer Verwendung entgegen der technischen Kennzeichnung und bei Rücksendung ohne fachgerechte Verpackung.

7.6  Eine Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Bezieher vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen; dies gilt auch für Änderungen der Ware und ihrer Spezifikation durch den Hersteller. Insbesondere wird keinerlei Gewährleistung dafür übernommen, daß Verfügungen über die Ware oder ihre Verwendung nicht durch staatliche Vorschriften (z. B. Embargobestimmungen oder Ausfuhrgenehmigungspflichten) in irgendeiner Weise behindert sind oder werden.

7.7  SP Vertriebs GmbH übernimmt keine Haftung für die Verwendbarkeit der Waren zu dem vom Käufer beabsichtigten Einsatz. Auskünfte, Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über die entsprechenden Angaben des Herstellers hinausgehen, sind für SP Vertriebs GmbH nur verbindlich, wenn sie dem Käufer bzw. Interessenten schriftlich bestätigt wurden.

8.  Eigentumsvorbehalt

8.1  Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von SP Vertriebs GmbH (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten.

8.2  Be-und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für SP Vertriebs GmbH als Hersteller im Sinne von § 950 BGB ohne SP Vertriebs GmbH zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 8.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht SP Vertriebs GmbH das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeten Ware. Erlischt das Eigentum von SP Vertriebs GmbH durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf SP Vertriebs GmbH; die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 8.1.

8.3  Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gegen Zahlung oder Vorbehalt des Eigentums (in mindestens verlängerter Form)und nur solange er nicht gegenüber SP Vertriebs GmbH in Verzug ist, veräußern, -im übrigen mit der Maßgabe, daß die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Ziff. 8.4 auf SP Vertriebs GmbH übergehen. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware (Ziff. 8.1 und 8.2) grundsätzlich gesondert zu verwahren.

8.4  Forderungen aus Veräußerung oder sonstige Verwertung von Vorbehaltsware (Ziff. 8.1 und 8.2) werden bereitsjetzt einschließlich aller Nebenrechte, gegebenenfalls anteilig, in jedem Fall aber vorrangig an SP Vertriebs GmbH abgetreten. Der Umfang der abgetretenen Rechte bemißt sich nach der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Ziff. 8.1 und 8.2). Beim Zusammentreffen mit Rechten Dritter gemäß Ziff. 8.2 bemißt sich der Umfang der Rechte der SP Vertriebs GmbH nach dem Verhältnis des genannten Wertes zu den von Dritten rechtmäßig geltend gemachten Werten am Gesamtwert. Der Kunde ist berechtigt,
Forderungen aus der Veräußerung oder sonstigen Verwertung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf seitens SP Vertriebs GmbH einzuziehen. SP Vertriebs GmbH wird von dem Widerrufsrecht nur in den in Ziff. 6.6 genannten Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Kunde in keinem Fall befugt. Auf Verlangen von SP Vertriebs GmbH ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und SP Vertriebs GmbH die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

8.5  Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, ist auf Verlangen des Kunden SP Vertriebs GmbH im Umfang der Übersicherung zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der SP Vertriebs GmbH verpflichtet.

8.6  Der Kunde ist in den in Ziff. 6.6 genannten Fällen verpflichtet, unverzüglich vorhandene Vorbehaltsware (Ziff. 8.1 und 8.2) auszusondern und einschließlich der Ansprüche gemäß Ziff. 8.4 genau zu belegen. Darüber hinaus ist SP Vertriebs GmbH in diesen Fällen zu Maßnahmen zur Wahrung und Realisierung ihrer Sicherungsrechte uneingeschränkt berechtigt, insbesondere Vorbehaltsware an sich zu nehmen und zu diesem Zweck auch durch Beauftragte die Geschäftsräume des Kunden zu betreten; Herausgabeverlangen, Inbesitznahme von Vorbehaltsware sowie die Geltendmachung von abgetretenen Forderungen und sonstiger Rechte sind ohne Rücktritt vom Vertragzulässig.

9.  Haftungsbeschränkung
SP Vertriebs GmbH haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, einschließlich Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch gesetzliche Vertreter und leitende Erfüllungsgehilfen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Haftung von SP Vertriebs GmbH, sofern nicht durch Vorsatz verursacht, für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, jede Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach den damals bekannten Umständen voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, und verjähren alle Schadenersatzansprüche mit Ablauf von 9 Monaten seit Lieferung oder Erbringung der Leistung bzw. schadensverursachenden Handlung oder Unterlassung. SP Vertriebs GmbH haftet bei Verlust von Daten nur für den Aufwand ihrer Wiederherstellung und unter der Voraussetzung, daß der Kunde die Daten in maschinenlesbarer Form täglich gesichert hat, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.

10.  Exportkontrolle
Auch ohne Hinweise seitens SP Vertriebs GmbH sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt deutsche und auch ausländische Exportkontrollbestimmungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische lnformationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weiterzugehen, sofern dies gegen deutsche oder ausländische Gesetze oder Verordnungen verstößt, sowie vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von SP Vertriebs GmbH erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einzuholen. Der Besteller verpflichtet sich weiter, alle Empfänger solcher von SP Vertriebs GmbH bezogener Produkte oder technischer Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex-und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der bei SP Vertriebs GmbH bestellten Produkte erforderlich sind.

11.  Schlußbestimmungen

11.1 Der Kunde darf Rechte gegenüber SP Vertriebs GmbH nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragen.

11.2 SP Vertriebs GmbH und ihre verbundenen Unternehmen nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird.

11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen SP Vertriebs GmbH und Vollkaufleuten, juristischen Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Schwäbisch Gmünd. Es steht SP Vertriebs GmbH jedoch frei, den Besteller an dem Sitz seiner Haupt-oder Zweigniederlassung zu verklagen. Der Gerichtsstand Schwäbisch Gmünd gilt auch für und gegen Geschäftspartner von SP Vertriebs GmbH, die keinen Allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.

11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch ohne das einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods).

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die ganz oder teilweise unwirksam Bestimmung ist in diesem Falldurch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt.